Vorsorge

Beim Thema Vorsorge muss grundsätzlich zwischen drei Möglichkeiten unterschieden werden.

Vorsorgevollmacht:
Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person meines Vertrauens bevollmächtigen, einzelne oder alle Angelegenheiten für mich zu erledigen, i.d.R. für den Fall, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin.

 

Betreuungsverfügung:
Mit einer Betreuungsverfügung kann ich im Voraus Wünsche äußern, wer im Falle, dass ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll, bzw. wer nicht.

 

Patientenverfügung:
Mit einer Patientenverfügung kann ich im Voraus Anweisungen erteilen,wie ich als Patient ärztlich behandelt werden möchte, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, selbst zu entscheiden. Der Betreuer oder der Bevollmächtigte hat die Aufgabe, diese Wünsche durchzusetzen.

 

Eine gesetzliche Betreuung wird stets vom Amtsgericht eingerichtet. Ein gesetzlicher Betreuer wird nur bestellt wenn keine Vollmacht vorliegt.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier, oder rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin: